Nach Eingang eines Gutachtenauftrages erfolgt eine Rückmeldung an den Auftraggeber und die/der zu Begutachtende wird schriftlich zeitnah zu einer persönlichen Begutachtung eingeladen.
Der Einbestellungstermin wird im Fall eines Auftrages für ein Gericht sowohl dem Gericht als auch nachrichtlich den beteiligten Parteien mitgeteilt.
Sollte ein avisierter Begutachtungstermin nicht wahrgenommen werden können, so hat die/der zu Begutachtende selbstverständlich die Möglichkeit, dies mitzuteilen und es erfolgt eine neue Terminvergabe, möglichst nach telefonischer Absprache.
Die Einbestellung erfolgt unter Berücksichtigung der Entfernung vom Wohnort der/des zu Begutachtenden zum nächstgelegenen Begutachtungsstandort. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, einen anderen Ort für eine persönliche Vorstellung zu wählen, falls dies für die/den zu Begutachtenden günstiger ist.
Der/dem zu Begutachtenden steht es frei, sich bei der Begutachtung von einer Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen.
Die zu Begutachtenden werden gebeten, medizinische Unterlagen wie Arztberichte und insbesondere durchgeführte bildgebende Untersuchungen (z.B. Röntgenaufnahmen, CT- /MRT-Aufnahmen) zur Begutachtung mitzubringen. Sollten im Falle eines zur Diskussion stehenden (Unfall-)Ereignisses bereits zuvor ärztliche/bildgebende Untersuchungen durchgeführt worden sein, so wird gebeten, diese Vorbefunde ebenfalls einzureichen, um gegebenenfalls unfallunabhängige/vorbestehende Erkrankungsbilder von unfallabhängigen Erkrankungsbildern abzugrenzen.
Zu Beginn der persönlichen Begutachtung werden die zu Begutachtenden gebeten, einen Bogen auszufüllen, welcher unter anderem eine Schweigepflichtentbindung, eine Aufklärung hinsichtlich des Datenschutzes sowie Angaben zum Gesundheitszustand enthält. Dieser Fragebogen wird mit den zu Begutachtenden ausführlich besprochen und es werden ergänzende Fragen gestellt, sofern diese hinsichtlich der Begutachtung von Bedeutung sind.
Im Anschluss daran erfolgt eine spezielle und ausführliche Anamneseerhebung, welche sich auf die Fragestellung des Gutachtens konzentriert. Stehen gesundheitliche Beeinträchtigungen in einem konkret ausgeübten Beruf zur Diskussion (Berufsunfähigkeit), umfasst diese Anamneseerhebung auch eine detaillierte Erörterung der im Beruf vorkommenden Teiltätigkeiten und der damit verbundenen Belastungen.
In Abhängigkeit von der Fragestellung des Gutachtens erfolgt anschließend eine körperliche Untersuchung, welche im Bedarfsfall durch eine computergestützte Ultraschalluntersuchung der aktiven Halswirbelsäulenbeweglichkeit ergänzt wird.
Nach der klinischen Untersuchung erfolgt eine Besprechung und es wird den zu Begutachtenden die Möglichkeit gegeben, Anmerkungen zu machen oder ergänzende Fragen zu stellen.
Eine Erörterung des Ergebnisses der Begutachtung ist zu diesem Zeitpunkt in aller Regel noch nicht möglich, da das Gutachtenergebnis erst nach einer sich anschließenden sorgfältigen Auswertung der medizinischen Unterlagen und der Bildgebung in Zusammenschau mit den Angaben bei der persönlichen Begutachtung sowie den gutachtlichen körperlichen Untersuchungsbefunden festgestellt werden kann.
Das fertige Gutachten wird anschließend an den Auftraggeber geschickt. Die zur Begutachtung eingereichten bildgebenden Untersuchungen werden an die/den zu Begutachtenden zurückgesandt.
Sollten der/dem zu Begutachtenden weitere Angaben wichtig sein, welche bei der persönlichen Vorstellung vergessen worden sind mitzuteilen, so besteht die Möglichkeit, diese – z.B. per Email-Schreiben – zu ergänzen.